Fachkräfteinwanderungssgesetz

Was verändert sich mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz?

Durch das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2020, welches im März 2020 in Kraft getreten ist, können ausländische Fachkräfte mit beruflicher oder nicht-akademischer Ausbildung zu Arbeitszwecken leichter nach Deutschland und in weitere europäische Länder einwandern.

Bereits bestehende Regelungen für Fachkräfte aus dem Ausland mit Hochschulabschluss werden fortgeführt und teilweise weiter erleichtert. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz werden die Rahmenbedienungen für die Einwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Ländern außerhalb von Europa nach Deutschland erweitert.

Das sollten Sie beachten, um als Fachkraft in Deutschland arbeiten zu können

Anerkennung ausländischer Qualifikationen

Wichtig ist, dass Sie zunächst Ihre ausländische Qualifikation anerkennen lassen. Nur so können Sie diese auch beim Arbeitgeber vorlegen.

Sprachkenntnisse

Zur Suche eines Ausbildungsplatzes oder zur Suche eines Arbeitsplatzes als Fachkraft mit Berufsausbildung, sind Sprachkenntnisse erforderlich. Sowohl für die Arbeitsgenehmigung sowie die EU Arbeitserlaubnis sind diese essentiell.

Die wesentlichen Neuerungen, die die Arbeitserlaubnis für Ausländer betreffen auf einen Blick:

  • ein einheitlicher Fachkräftebegriff, der Hochschulabsolventen und Beschäftigte mit qualifizierter Berufsausbildung umfasst,
  • der Verzicht auf eine Vorrangprüfung bei anerkannter Qualifikation und Arbeitsvertrag,
  • der Wegfall der Begrenzung auf Mangelberufe bei qualifizierter Berufsausbildung,
  • die Möglichkeit für Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung entsprechend der bestehenden Regelung für Hochschulabsolventen für eine befristete Zeit zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland zu kommen (Voraussetzung: deutsche Sprachkenntnisse und Lebensunterhaltssicherung),
  • bei Vorliegen eines geprüften ausländischen Abschlusses verbesserte Möglichkeiten zum Aufenthalt für Qualifizierungsmaßnahmen im Inland mit dem Ziel der Anerkennung von beruflichen Qualifikationen, Verfahrensvereinfachungen durch eine Bündelung der Zuständigkeiten bei zentralen Ausländerbehörden und beschleunigte Verfahren für Fachkräfte.
  • der Arbeitsmarktzugang für IT-Fachkräfte mit ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung ohne formalen Abschluss.
  • beschleunigte Verfahren für Fachkräfte.